Eine sorgfältige Risikobeurteilung beugt Unfällen vor

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG gewährleistet, dass nur sichere technische Maschinen und Anlagen zum Einsatz gebracht werden. Sie schreibt dem Hersteller, bei der Entwicklung oder Änderung einer Maschine, die Durchführung einer Risikobeurteilung zwingend vor. Die zentrale Norm, für die Durchführung dieser Risikobeurteilung, ist die nach der Maschinenrichtlinie harmonisierte europäische Norm EN ISO 12100. Sie unterstützt dabei, Gefährdungen ausfindig zu machen und die Sicherheit von Maschinen zu erhöhen.

Unser Wissen
für Ihre Sicherheit

Wir sehen die Risikobeurteilung für Maschinen nicht als „zwingendes Übel“, sondern als einen zentralen Schritt auf dem Weg zu einer sicheren Maschine. Daher integrieren wir die geforderten sicherheitsrelevanten Überlegungen so früh wie möglich in unsere Anlagenplanung. Je früher Gefährdungen erkannt werden, desto einfacher ist die Lösungsfindung.

 

Ihr Vorteil: Sie sparen Geld! Denn eine frühzeitige Berücksichtigung ist kostengünstiger als eine Umplanung gegen Ende des Projekts. Eine strukturierte Vorgehensweise ermöglicht es uns außerdem, auch komplexe Maschinen zu bewerten.

 

 

Absprache zwischen zwei Mitarbeitern für eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie.

Risikoanalyse

Vor der Risikobeurteilung führen wir eine Risikoanalyse nach den Vorgaben der Maschinenrichtlinie durch. Hierzu gehört, dass wir die Grenzen der Maschine festlegen, d. h. wo und von wem wird die Maschine verwendet, welcher Bewegungsbereich wird benötigt, wie hoch ist die erwartete Lebensdauer und welche Wartungsintervalle gilt es zu berücksichtigen.

 

Anschließend untersuchen wir die Maschine auf mögliche Risiken. Hierbei beziehen wir den gesamten Lebenszyklus der Maschine mit ein und betrachten sämtliche Betriebsarten. Wir überlegen uns also auch, welche Gefährdungen entstehen können, sollte die Maschine einmal nicht ordnungsgemäß funktionieren. Nachdem wir alle möglichen Risiken ermittelt haben, ist der letzte Schritt der Risikoanalyse die Einschätzung der Gefährdungshöhe. Konkret bedeutet das, die Wahrscheinlichkeit eines Schadens und die Schwere der möglichen Verletzung werden bewertet.

Mitarbeiter arbeitet an einem Computer.

Risikobeurteilung
und Risikominderung

Im Rahmen der Risikobeurteilung führen unsere Elektroplaner für jede Gefährdungssituation eine Risikoeinschätzung durch. Sie beurteilen, ob ein Risiko vertretbar ist oder ob es zu gravierend ist und daher minimiert werden muss. Ist Letzteres der Fall, folgt die Risikominderung durch das „Drei-Stufen-Verfahren“.

 

Die „Inhärent sichere Konstruktion“ ist die erste Stufe und sieht Schutzmaßnahmen vor, welche die Konstruktion und den Bau der Maschine betreffen. Sind diese Maßnahmen nicht ausreichend, kommen „Technische Schutzmaßnahmen“ zum Einsatz. Die letzte Stufe bildet die „Benutzerinformation“. Mit Hilfe dieser Hinweise werden die Benutzer auf die Restrisiken hingewiesen, die trotz der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen noch bestehen. Nach der Risikominderung folgt eine Neubewertung, indem untersucht wird, ob das Risiko ausreichend minimiert werden konnte oder ob evtl. sogar neue Schwachpunkte hinzugekommen sind.

 

Der gesamte Prozess der Risikobeurteilung wird von uns dokumentiert und in Form eines Berichts beim Hersteller der Maschine hinterlegt. Darüber hinaus stellen wir dem Maschinenbetreiber die benötigte Betriebsanleitung zur Verfügung.

Mitarbeiter bei der Erstellung einer Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie.

Unsere Leistungen im Überblick

Ob Sie eine neue Maschine planen oder für eine bestehende Maschine eine Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG benötigen – wir sind in beiden Fällen der perfekte Partner. Darüber hinaus sind wir ebenfalls auf die Erstellung von Risikobeurteilungen nach WSV-Standard spezialisiert. Beauftragen Sie uns und profitieren Sie von unserer Erfahrung aus mehr als 25 Projekten und dem umfassenden Wissen unseres Teams.

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