DriveCon-Lexikon

Zurück zur Übersicht

Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist eine EU-Richtlinie, deren Vorgaben im Produktsicherheitsgesetzt (ProdSG) in deutsches Recht umgesetzt wurden. Im Kern sorgt die Richtlinie für einheitliche Vorgaben hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Inverkehrbringen und Nutzen von Maschinen sowie für einen freien Warenverkehr, indem sie in der gesamten Europäischen Union gültig ist. Relevant ist die Richtlinie für alle Unternehmen, die Maschinen konstruieren, bauen oder vertreiben. Gleichzeitig gewährt sie den Herstellern ein hohes Maß an Selbstkontrolle, da sie das CE-Kennzeichen selbst anbringen dürfen. Durch die CE-Kennzeichnung erklärt das Unternehmen, dass die Maschine alle Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllt. Das bedeutet wiederum, die Maschine kann sicher bedient werden, Sicherheits- und Schutzvorrichtungen können nicht einfach umgangen werden und es wurde eine Risikobeurteilung inkl. Risikoanalyse durchgeführt. Auf bestehende Restrisiken, die nicht beseitigt werden können, ist in der Betriebsanleitung hinzuweisen.

Auf dieser Website werden Cookies eingesetzt. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.