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Blitzschutzklasse

Vor Beginn der Planung eines Blitzschutz-Systems wird die notwendige Blitzschutzklasse für das Gebäude, die Anlage oder das Gelände ermittelt. Relevant hierfür ist unter anderem, wofür das zu schützende Objekt genutzt wird, welche Umgebungsbedingungen vorhanden sind und welche Schäden entstehen können, sollte es von einem Blitz getroffen werden. Darüber hinaus können Normen und Vorschriften oder der Bauherr die Blitzschutzklasse bestimmen. Die Blitzschutzklasse kann auch auf Basis einer Risikobewertung nach DIN EN 62305-2 ermittelt werden.

Die ermittelte Blitzschutzklasse gibt die Konstruktionsregel für das Schutzsystem vor, sodass dieses den Anforderungen gerecht wird. Insgesamt sind vier Blitzschutzklassen definiert:

  • Blitzschutzklasse I fängt 98 % aller Blitze ein. Der Radius für das Blitzkugelverfahren wurde auf 20 m und die Maschenweite für das Maschenverfahren auf 5 x 5 m festgelegt.
  • Blitzschutzklasse II schützt vor 95 % der Blitze, verlangt einen Radius von 30 m für das Blitzkugelverfahren und eine Maschenweite von 10 x 10 m.
  • Blitzschutzklasse III fängt 88 % aller Blitze ab, indem der Radius für das Blitzkugelverfahren 45 m und die Maschenweite 15 x 15 m beträgt.
  • Blitzschutzklasse IV kommt nur selten zum Einsatz und fängt 81 % aller Blitze ein. Der Radius für das Blitzkugelverfahren beträgt 60 m und die Maschenweite 20 x 20 m.

Selbst mit einem Blitzschutzsystem der Klasse I gibt es daher keinen hundertprozentigen Schutz vor Blitzeinschlägen.

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