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Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)

Die Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA) sind ähnlich einem Lastenheft und werden zu Projektbeginn vom Auftraggeber erstellt. Darin werden unter anderem projektspezifische Anforderungen des Betreibers, des Bauherrn und der Nutzer sowie die BIM-Ziele definiert. Aus den BIM-Zielen ergeben sich die BIM-Anwendungsfälle, d. h. die Prozesse, die benötigt werden, um mithilfe von BIM die festgelegten Ziele zu erreichen. Die Anwendungsfälle werden in den AIA ebenso beschrieben, wie allgemeine Projektinformationen, BIM-Rollen und -Verantwortlichkeiten, Vorgaben zur Qualitätssicherung, der Umfang der Visualisierung, die einzusetzenden Übergabeformate etc.

 

Darüber hinaus wird festgeschrieben, mit welcher Detailtiefe und in welchem Format die Daten benötigt werden, d. h. welcher Level of Development wann gefordert wird. Die AIA müssen die Frage „Warum werden welche Informationen wann benötigt?“ beantworten, da alle erzeugten Daten durch einen Verwendungszweck zu begründen sind. Der Auftraggeber beschreibt somit die verfolgten Ziele, alle Anforderungen an digitale Daten sowie die benötigten Prozesse für die Projektabwicklung mit BIM, die der Auftragnehmer zu erbringen hat. Daher bilden die AIA auch die Basis für die Ausschreibung der Planungsleistungen. Basierend auf den AIA erarbeitet die Planungsgemeinschaft den BIM-Abwicklungsplan (BAP). Dieser beschreibt, wie die Anforderungen der AIA umgesetzt werden.

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